Wenn Händler aus dem Ausland (Niederlanden) Waren auf dem
Marktplatz von Amazon Deutschland über deren Lager verkauft verlangt Amazon
eine Bescheinigung nach § 22f UStG, dass Unternehmen in Deutschland steuerlich gemeldet
ist und dann auch die Umsatzsteuer abführt.
Da der Amazon-Marktplatz in Deutschland ist und über das
Amazon-Lager in Deutschland verkauft wird, ist der Ort der Lieferung in
Deutschland. Somit ist der Umsatz der deutschen Steuer zu unterwerfen. Eine Lieferschwelle
ist deshalb nicht zu berücksichtigen.
Der ausländische (niederländische) Händler muss sich somit
in Deutschland als Unternehmer registrieren lassen (für Niederländer beim
Finanzamt Kleve), damit er eine Bescheinigung nach § 22f UStG wiederum beim
Finanzamt (Kleve) beantragen kann und dann auch bekommt, die er dann bei Amazon
einreichen kann.
Die über den Marktplatz Amazon Deutschland getätigten
Umsätze sind dann mit 19% deutscher Umsatzsteuer abzurechen und beim Finanzamt
anzumelden und abzuführen.
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